
Wir wuerden uns freuen, Sie persoenlich in unserem Hause begruessen zu duerfen, wenn Ihr Weg Sie einmal nach Neuenburg am Rhein fuehrt!
Das Hotel - Restaurant " Weisses Kreuz" in Neuenburg am Rhein, im sonnigen Suedwesten Deutschlands - zwischen Freiburg und Basel - dem Markgraeflerland, der Toscana Deutschlands, gelegen - ist fuer die excellente Badische Kueche ein Begriff in der Region.

Das Gasthaus bestand nachweislich schon 1699. Eine Urkunde vom 22. Maerz 1853 bestaetigt, dass Jakob Saurer, der Ururgroßvater des heutigen Besitzers, das Realwirtschaftsrecht in sein Haus in der Schluesselgassen verlegen durfte.
Er kaufte dieses Recht von Xaver Schmidt fuer ca. 2000 Gulden, was einem heutigen Wert von ca. 150000 Euro entsprechen wuerde. Wo das historische Gasthaus vorher in Neuenburg stand, ist nicht mehr bekannt, vermutlich weiter suedlich bei der Johanniter-Kommende.
Der eigene Weinanbau duerfte mindestens ebenso alt sein, da die Familie Saurer schon damals Rebstuecke ihr Eigen nannte und zu der Zeit meist eigene Produkte verkauft wurden.
Seit 2001 ist es nun auch offiziell das 1. Weingut in Neuenburg, seit 2002 gibt es wieder Edelbraende aus eigener Herstellung.

Der eigene Weinanbau duerfte mindestens ebenso alt sein, da die Familie Saurer schon damals Rebstuecke ihr Eigen nannte und zu der Zeit meist eigene Produkte verkauft wurden. Eine Urkunde von 1867 im Auggener Grundbuch belegt ein Stueck Reben im Auggener Letten, das sich auch heute noch in unserem Besitz befindet. Seit 2001 ist es nun auch offiziell das 1. Weingut in Neuenburg, seit 2002 gibt es wieder Edelbraende aus eigener Herstellung.
- Öffnungszeiten: 11.00 – 14.00 Uhr und 17.00 – 20.30 Uhr
- Samstag ab 17.00 Uhr
- Warme Kueche: 11.30 - 14.00 und 18.00 - 20.00 Uhr
(im Herbst/Winter je nach Betriebslage)
- Ziischdig haemmer zue! - Dienstag Ruhetag
Besitzer Walter Weber
Schluesselstr. 8 * 79395 Neuenburg am Rhein
Mail: weisses-kreuz.eu@t-online.de
Tel:
Hier finden Sie uns:
https://goo.gl/maps/EH34YsSVUC32
Für Restaurant & Hotel! -
Bitte beachten Sie auf jeden Fall kurzfristig vor der Anreise (Reservierung) die gültige Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.